Am Totensonntag steht das stille Gedenken an Verstorbene im Mittelpunkt; viele Menschen besuchen die Gräber, schmücken sie und nehmen an besonderen Gottesdiensten teil. Außerdem gilt der Tag in Deutschland als „stiller Feiertag“, an dem öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen stark eingeschränkt oder verboten sind.
Religiöse Bräuche
In evangelischen Gemeinden werden am Totensonntag oft die Namen der im vergangenen Kirchenjahr Verstorbenen im Gottesdienst verlesen und für sie Kerzen entzündet. Dabei geht es um Abschied, Erinnerung und Trost für die Hinterbliebenen, häufig mit Gebeten und Texten über Vergänglichkeit und Hoffnung auf ewiges Leben.
Besuch auf dem Friedhof
Viele Angehörige nutzen den Tag, um die Gräber ihrer Verstorbenen zu besuchen, sie zu reinigen, mit Blumen oder Gestecken zu schmücken und Grablichter anzuzünden. Auch Menschen ohne Kirchenzugehörigkeit begehen Totensonntag oft als persönlichen Gedenktag auf dem Friedhof oder zu Hause mit Fotos und Kerzen.
Stiller Feiertag und Verbote
Totensonntag ist kein bundesweiter gesetzlicher Feiertag, aber ein besonders geschützter „stiller Tag“ mit Einschränkungen für öffentliche Vergnügungsveranstaltungen wie Tanz, laute Musik oder bestimmte Sportevents. Die genaue Ausgestaltung des sogenannten Tanzverbots variiert je nach Bundesland, private Feiern und Restaurantbesuche sind jedoch in der Regel erlaubt.
Alltag und Verhalten
Viele Christen beginnen mit weihnachtlicher Deko und Feiern bewusst erst nach dem Totensonntag, um den Charakter des Gedenktages zu wahren. In der persönlichen Gestaltung steht oft Besinnung im Vordergrund: Ruhe, Gespräche mit der Familie über Verstorbene oder ein stilles Gebet zu Hause gelten als passende Formen des Umgangs mit dem Tag.
