In Deutschland gilt in den meisten Städten und Gemeinden eine Räum- und Streupflicht ungefähr von 7:00 bis 20:00 Uhr; an Sonn- und Feiertagen beginnt sie oft erst um 8:00 oder 9:00 Uhr. Nach 20:00 Uhr neu gefallener Schnee muss in der Regel bis 7:00 Uhr des folgenden Werktags (bzw. 8:00/9:00 Uhr an Sonn- und Feiertagen) beseitigt sein.
Übliche Zeiträume
- Werktags: meist 7:00–20:00 Uhr Räum- und Streupflicht.
- Sonn- und Feiertage: häufig 8:00 oder 9:00–20:00 Uhr.
- Nach 20:00 Uhr fallender Schnee oder entstehende Glätte: bis zum nächsten Morgen (ca. 7:00, sonn-/feiertags 8:00–9:00 Uhr) zu beseitigen.
Wichtige Hinweise
- Genaue Zeiten stehen in der Ortssatzung deiner Stadt oder Gemeinde; diese kann etwas abweichen, aber bewegt sich fast immer in diesem Rahmen.
- Geräumt werden muss „unverzüglich“ nach Ende des Schneefalls; bei längerem Schneefall sind mehrere Durchgänge in angemessenen Abständen nötig.
- Wegen Haftungsfragen (Unfälle auf glatten Wegen) lohnt sich ein Blick in die kommunale Satzung oder die Hausordnung, vor allem, wenn du Mieter bist.
