bis wann muss schnee geräumt werden

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In Deutschland muss Schnee in der Regel werktags etwa zwischen 7:00 und 20:00 Uhr geräumt und gestreut werden, an Sonn- und Feiertagen beginnt die Pflicht meist gegen 8:00–9:00 Uhr und geht ebenfalls bis etwa 20:00 Uhr. Nach 20:00 Uhr neu gefallener Schnee muss dann bis zum Beginn dieser Zeitspanne am nächsten Morgen beseitigt sein.

Übliche Zeiträume

  • Viele Kommunen schreiben für Gehwege werktags Räum- und Streupflicht von 7:00 bis 20:00 Uhr vor.
  • An Sonn- und Feiertagen beginnt die Pflicht meist später (oft 8:00 oder 9:00 Uhr) und endet ebenfalls gegen 20:00 Uhr.

Nachts und bei Dauerschnee

  • Fällt nach 20:00 Uhr noch Schnee, reicht es in der Regel, wenn bis 7:00 Uhr (sonn- und feiertags bis 9:00 Uhr) wieder geräumt ist.
  • Bei Dauerschneefall muss nicht permanent geschippt werden, aber innerhalb angemessener Zeit nach Ende oder deutlicher Abschwächung des Schneefalls.

Regional unterschiedliche Regeln

  • Die exakten Uhrzeiten und Pflichten stehen in der Straßen- bzw. Ortssatzung der jeweiligen Gemeinde und können leicht abweichen.
  • Für Hauseigentümer und oft auch Mieter gilt: Gehwege müssen so geräumt sein, dass zwei Personen gefahrlos aneinander vorbeigehen können (ca. 1–1,5 m Breite).

Für eine verbindliche Antwort an deinem Wohnort lohnt sich ein Blick in die örtliche Straßenreinigungssatzung oder Winterdienstsatzung deiner Gemeinde.