Kurzfassung: In Deutschland wird die gesetzliche Rente in der Regel am letzten Bankarbeitstag des Monats überwiesen. Ob der Auszahlungstag auf den 30. oder 31. Oktober fällt, hängt davon ab, ob es sich um eine „alte“ (Bestand vor 2004) oder eine „neue“ Rente handelt, und davon, ob der letzte Tag des Monats ein Feiertag ist. Allgemein gilt:
- Alte Renten (Bestand vor 2004): Auszahlung vorschüssig – Geld kommt zum Monatsende für den Folgemonat auf das Konto. Für Oktober 2025 bedeutet das in der Praxis meist der 31. Oktober 2025, sofern dieser Tag kein Feiertag in Ihrem Bundesland ist oder der Überweisungsplan so vorgesehen ist.
- Neue Renten (Bestand ab 2004): Auszahlung nachschüssig – Geld kommt am Monatsende für den gerade abgelaufenen Monat. Für Oktober 2025 bedeutet das in der Praxis meist der 31. Oktober 2025, es sei denn der 31. Oktober fällt in Ihrem Bundesland auf einen feiertagsbedingten Ausnahmetag; dann kann es auf den 30. Oktober rutschen, insbesondere in Bundesländern mit Reformationstag.
Zusätzliche Hinweise:
- In Bundesländern, in denen der Reformationstag als gesetzlicher Feiertag gilt, kann sich der Auszahlungstermin verschieben (häufig auf den letzten Bankarbeitstag vor dem Feiertag). Prüfen Sie daher den konkreten Termin bei Ihrer Bank oder direkt bei der Deutschen Rentenversicherung bzw. Ihrer Rentenstelle.
- Barauszahlungen entfallen ab Dezember 2025; der Zugangsweg bleibt überwiesen. Prüfen Sie dazu aktuelle Informationen Ihrer DRV oder Ihrer Bank, falls Sie bisher Barauszahlungen genutzt haben.
- Bei regionalen oder individuellen Besonderheiten empfiehlt sich eine kurze Prüfung Ihres Rentenbescheids oder der offiziellen Auskunftskanäle der DRV, da sich Termine leicht ändern können.
Wenn Sie mir mitteilen, in welchem Bundesland Sie wohnen und ob Sie eine „alte“ oder „neue“ Rente beziehen (dazu finden Sie Angaben im Rentenbescheid oder in Ihrem DRV-Portal), kann der genaue Auszahlungszeitraum für Oktober 2025 genauer bestimmt werden.
